Mieten
Erläuterung des Begriffs Mieten
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Mieten ist das entgeltliche überlassen einer Sache. D.h. A gibt B ein Sache für eine in einem Vertrag befristete oder unbefristete Zeit und B gibt A für die Nutzung einen entsprechenden Gegenwert. Nach dem Ablauf der Frist übergibt B die Sache wieder unbeschadet an A zurück.
Die Gesetztestexte hierfür sind im BGB §535 ff geregelt. Dieses kann unter www.gesetze-im-internet.de nachgelesen werden.
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Leihen - 01.01.1970