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Geländer

Erklärung der verschiedenen Arten von Geländern in der Veranstaltungstechnik

Angaben ohne Gewähr!

 

Um auf Veranstaltungen zu verhindern, dass Personen unbeabsichtigt sich schnell einem niedrigeren Höhenniveau nähern, schreibt die VStättVO Geländer, ab einem Höhenunterschied von mehr als 20cm, vor.

 

Wie diese Geländer beschaffen sein müssen steht in der LBOAVO §4 und hängt ganz davon ab, wie die Flächen genutzt werden. In der DIN 1055-3 werden die verschiednen Flächen in Kategorien unterteilt, und somit die horizontal anzunehmende Belastung für das Geländer vorgeschrieben. Diese Belastung erstreckt sich von 0,5 bis 2,0 kN/m.

 

ACHTUNG: Die LBOAVO schreibt eine Umwehrung erst zu 1m tieferliegenden Flächen vor. Da eine Veranstaltung jedoch der VStättVO unterliegt, gelten die 0,2m Höhenunterschied, was auch in der VStättVO-Begründung nachgelesen werden kann.

 

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